Aufnahme eines Au pairs
FAQs von Gastfamilien
Von den etwa 10.000 Au-pairs, die jährlich nach Deutschland
kommen, stammt der größte Teil aus den GUS-Staaten, Südamerika
oder aus Afrika (vor allem Kenia, Marokko und Kamerun). Vor allem
aus wirtschaftlichen Gründen ist Deutschland für Angehörige dieser
Staaten ein interessantes Au Pair-Gastland. Hingegen haben junge
Leute aus den EU-Staaten oder Nordamerika ein vielfältiges Angebot
an Ausbildungsmöglichkeiten, auch im Ausland, sodass nur sehr
wenige einen Au Pair-Aufenthalt in Deutschland anstreben. In den
asiatischen Ländern ist der Begriff „Au Pair“ noch nicht so bekannt
aber man kann beobachten, dass inzwischen immer mehr Au- pairs
aus China und Südostasien nach Deutschland reisen.
AbroadConnection arbeitet mit Partneragenturen in insgesamt 16
Ländern zusammen. Ein großer Teil unserer Au Pairs kommt aus der
Ukraine bzw. Staaten der Russischen Föderation. Weitere Au Pairs
rekrutrieren wir aus Südamerika und Asien. Nur noch wenige
kommen aus den neuen EU- Beitrittsstaaten wie zum Beispiel
Slowakei, Tschechische Republik und Polen und ca. 15% aus
Westeuropäischen Ländern, wie Frankreich, Spanien und Italien, die
allerdings i.d.R. ihren Aufenthalt auf eine Dauer von 3-6 Monaten
beschränken wollen.
Können wir als Gastfamilie die Aufwendungen für ein Au
Pair steuerlich geltend machen?
Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten, die einen vom Finanzamt
festgesetzten Betrag übersteigen, können bis zu einem Höchstbetrag
von EURO 1.500,- je Kind als außergewöhnliche Belastung steuerlich
abgesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Die Eltern sind berufstätig. Als Berufstätigkeit ist jede
Beschäftigung anzusehen, mit der Geld verdient wird (auch
Mini-Jobs)
2. Die Eltern befinden sich in Ausbildung
3. Die Eltern sind körperlich, geistig oder seelisch behindert
4. Die Eltern sind krank
Bitte befragen Sie bezüglich Ihrer persönlichen Situation Ihren
Steuerberater, denn die Gesetzgebung ist hier sehr umfangreich und
speziell und muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft.
Wie lange dauert es bis das Au Pair bei uns eintrifft?
Bei Au Pairs, die aus visumspflichtigen Ländern kommen, müssen Sie
mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten rechnen nachdem
die Entscheidung für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber gefallen
ist. Au-pairs aus EU-Staaten können sofort einreisen.
Muss das Au Pair im Familienhaushalt leben?
Die Deutschen Behörden schreiben vor, dass Au Pairs im Haushalt
der Gastfamilie leben, da nur durch die volle Integration in das
Familienleben, der kulturelle Austausch gewährleistet ist.
Kann das Visum für unser Au Pair über ein Jahr hinaus
verlängert werden?
Der Au Pair-Status und damit die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
erlischt mit dem im Visum angegeben Gültigkeitsdatum. Eine
Verlängerung über 12 Monate hinaus ist nicht möglich.
Wie prüft AbroadConnection die Eignung der
Bewerberinnen und Bewerber?
AbroadConnection arbeitet mit seriösen, staatlich lizenzierten
Partneragenturen im Ausland. Die Mitarbeiter der Agenturen
verfügen über langjährige Erfahrungen und Fachkenntnis. Au Pair-
Bewerberinnen und –Bewerber werden, nach einer Vorauswahl,
gründlich informiert, vorbereitet und geprüft. Die
Bewerbungsunterlagen, die eingereicht werden müssen, setzen sich
zusammen aus Zeugnissen, Referenzen, Brief, Lebenslauf,
polizeilichem Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis und Fotos. Der
größte Teil unserer Partnerorganisationen ist Mitglied in einem der
Au Pair Verbände und verpflichtet sich somit, genau wie wir, zur
Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards.
Garantiert uns AbroadConnection, dass wir ein Au Pair
bekommen, das optimal zu uns passt?
Garantieren können wir, dass wir sehr engagiert nach dem
geeigneten Au Pair-Mädchen oder –Jungen für Sie suchen und eine
sorgfältige Auswahl der Bewerbungen treffen, die wir Ihnen
vorstellen. Eine Garantie für das Verhalten von Menschen gibt es
allerdings nicht. Es kann niemals vorhersehbar sein, ob Menschen
im Alltag miteinander auskommen. Auch eine gründliche Prüfung
und Vorbereitung kann die Persönlichkeit und das Wesen eines
Menschen nur oberflächlich beurteilen.
Was ist, wenn wir uns mit unserem Au Pair überhaupt nicht
verstehen?
Erfahrungsgemäß treten Konflikte vor allem in den ersten 3-4
Wochen auf und resultieren fast immer aus Missverständnissen
zwischen Gasteltern und Au Pair. In der ersten Zeit ist manchmal für
beide Seiten noch nicht klar, welche Erwartungen der jeweils Andere
an das Au Pair-Verhältnis hat. In diesen Fällen raten wir zu offenen,
klärenden Gesprächen (ggf. mit unserer Hilfe) und evtl. auch einem
festgelegten Arbeits- und Freizeitplan für das Au Pair. Wir stehen
Ihnen in diesen Fällen zur Seite und bemühen uns gemeinsam um
Konfliktlösungen. Sollte ein harmonisches Zusammenleben nicht
möglich sein, kann es im Einzelfall auch mal zur Trennung kommen.
Der Au Pair-Vertrag sieht dafür eine Kündigungsfrist von 14 Tagen
vor. Dies kommt glücklicherweise nur selten vor.
Warum präsentiert AbroadConnection keine Bildergalerie
mit Fotos und Informationen über die Au Pair
Bewerberinnen auf der Homepage?
Wir sind der Meinung, dass wir die Fotos und persönlichen Daten
unserer Au Pair-Bewerberinnen und –Bewerber nicht weltweit
jedem Internet- Benutzer zugänglich machen sollten. Erst wenn wir
von einer Gastfamilie den (zunächst unverbindlichen)
Vermittlungsauftrag erhalten haben und den Hintergrund der
Familie kennen, stellen wir Ihnen ausführliche
Bewerbungsunterlagen vor. Auch die Informationen über Ihre
Familie werden ausschließlich den von Ihnen gewählten
Bewerberinnen und Bewerbern und den entsprechenden
Partneragenturen zugänglich gemacht.
Können wir mit unserem Au Pair in andere Länder reisen?
Mit dem sog. Schengenvisum dürfen Au Pairs in alle Mitgliedstaaten
des Schengener Abkommens reisen: Belgien, Dänemark, Frankreich,
Finnland, Griechenland, Italien, Island Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Für alle
anderen Länder wäre ein länderspezifisches Visum notwendig.
Aus welchen Ländern kommen die Au Pairs?