Aufnahme eines Au pairs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastfamilien
1) Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil. 2) Die der Gastfamilie überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung der betreffenden Au pairs darf nur über AbroadConnection, Susanne Caudera- Preil erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen, haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision zu zahlen. Nicht mehr benötigte Au-pair- Unterlagen sind umgehend an die Agentur zurückzusenden. 3) Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung. 4) Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision. a) Die Gebühr wird erst fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist, d.h.: sobald das Au pair den Visumsantrag zum Aufenthalt in der Gastfamilie gestellt hat. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Unabhängig davon steht die Au-pair-Agentur sowohl der Gastfamilie wie auch dem Au pair während des gesamten Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite und betreut das Au-pair-Verhältnis. Eine vorzeitige Kündigung ist der Agentur innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen. b) Sollte die Gastfamilie nach erfolgter Visumsbeantragung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 350,-- Euro zzgl. MWSt. fällig. Ferner ist die Gastfamilie verpflichtet dem Au pair die Auslagen für den Visumsantrag zu erstatten. (I.d.R. ca. 75,-- Euro).   c) Tritt die Familie von dem Vermittlungsauftrag zurück bevor sie sich für ein Au pair entschieden hat, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt. Ein Widerruf des Vermittlungsauftrages muss jedoch schriftlich erfolgen. 5) Sollte das eingeladene Au pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Au-pair-Stelle nicht antreten, erhält die Gastfamilie das Wahlrecht, ohne weitere Kosten erneut ein Au pair entweder aus dem Ausland oder Inland (Wechslerin) vermittelt zu bekommen. Sollte das nicht möglich sein, kann die Gastfamilie vom Vertrag zurück treten und erhält eine Gutschrift in Höhe der halben Vermittlungsprovision. 6) Die Absätze 5 und 6 gelten jedoch nicht für von der Gastfamilie selbstgesuchte Au pairs, für welche die Agentur lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko bei der Gastfamilie. 7) Die Agentur begleitet das Au pair und die Gastfamilie während der gesamten Vertragsdauer mit der Agentur und ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner. 8) Bezüglich der vom Au pair bzw. der Familie gemachten Angaben hinsichtlich des Antrittstermins verpflichtet sich die Au- pair-Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von der Familie gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung. 9) Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair-Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil keine Haftung. 10) Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair- Agentur sowie Institutionen weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen), soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung erfolgt. 11) Die Gastfamilie bestätigt mit ihrre Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag/Familienfragebogen, dass sie mit obigen Regelungen einverstanden ist, ihre Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass  die beigefügten Au-pair-Regeln laut Merkblatt bekannt sind und eingehalten werden. 12) Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Au-pair- Vorschläge, ohne dass es im Einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.

Aufnahme eines Au pairs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastfamilien
1) Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil. 2) Die der Gastfamilie überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung der betreffenden Au pairs darf nur über AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen, haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision zu zahlen. Nicht mehr benötigte Au- pair-Unterlagen sind umgehend an die Agentur zurückzusenden. 3) Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung. 4) Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision. a) Die Gebühr wird erst fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist, d.h.: sobald das Au pair den Visumsantrag zum Aufenthalt in der Gastfamilie gestellt hat. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Unabhängig davon steht die Au-pair- Agentur sowohl der Gastfamilie wie auch dem Au pair während des gesamten Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite und betreut das Au-pair-Verhältnis. Eine vorzeitige Kündigung ist der Agentur innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen. b) Sollte die Gastfamilie nach erfolgter Visumsbeantragung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 350,-- Euro zzgl. MWSt. fällig. Ferner ist die Gastfamilie verpflichtet dem Au pair die Auslagen für den Visumsantrag zu erstatten. (I.d.R. ca. 75,-- Euro).   c) Tritt die Familie von dem Vermittlungsauftrag zurück bevor sie sich für ein Au pair entschieden hat, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt. Ein Widerruf des Vermittlungsauftrages muss jedoch schriftlich erfolgen. 5) Sollte das eingeladene Au pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Au-pair-Stelle nicht antreten, erhält die Gastfamilie das Wahlrecht, ohne weitere Kosten erneut ein Au pair entweder aus dem Ausland oder Inland (Wechslerin) vermittelt zu bekommen. Sollte das nicht möglich sein, kann die Gastfamilie vom Vertrag zurück treten und erhält eine Gutschrift in Höhe der halben Vermittlungsprovision. 6) Die Absätze 5 und 6 gelten jedoch nicht für von der Gastfamilie selbstgesuchte Au pairs, für welche die Agentur lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko bei der Gastfamilie. 7) Die Agentur begleitet das Au pair und die Gastfamilie während der gesamten Vertragsdauer mit der Agentur und ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner. 8) Bezüglich der vom Au pair bzw. der Familie gemachten Angaben hinsichtlich des Antrittstermins verpflichtet sich die Au-pair-Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von der Familie gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung. 9) Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair-Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil keine Haftung. 10) Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur sowie Institutionen weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair- Treffen), soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung erfolgt. 11) Die Gastfamilie bestätigt mit ihrre Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag/Familienfragebogen, dass sie mit obigen Regelungen einverstanden ist, ihre Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass  die beigefügten Au-pair-Regeln laut Merkblatt bekannt sind und eingehalten werden. 12) Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Au-pair- Vorschläge, ohne dass es im Einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.